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Special: Online-Recht

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Platzhalter Eine Firma, die heutzutage keinen Online-Auftritt hat, wird oft im Vorhinein als "altmodisch" abgestempelt. Und auch bei Privat-Personen wird es immer üblicher, eine Homepage im Netz der Netze zu haben.

Unabhängig von allen technischen und inhaltlichen Fragen bleibt oft noch der juristische Bereich: was ist erlaubt und was nicht? Die Zeiten, in denen das Internet eine rechtliche Grauzone darstellte, sind zweifellos vorbei.

Daher wollen wir versuchen, im folgenden Artikel einen Überblich über die juristischen Fallen für Webmaster zu geben. Stand der Information ist dabei der Januar 2001. Gerade bei solch einem heiklen Thema müssen wir jedoch darauf hinweisen, dass wir nicht für die Richtigkeit der hier veröffentlichten Informationen haften. Wenn Sie ernsthafte juristische Probleme haben sollten, wenden Sie sich an einen Anwalt. Dieser Artikel ist nur als Leitfaden gedacht, der Ihnen helfen soll, Probleme zu umschiffen.

Kennzeichenrechte

Besonders heikel ist das Thema der erlaubten Domain-Namen. In den meisten Fällen gilt: wer als Privatperson z.B. eine Domain aus seinem Vor- und Nachnamen zusammensetzt, hat nichts zu befürchten, wenn die Domain nicht kommerziell genutzt wird.

Wird die Domain dagegen geschäftlich genutzt, gilt meist "der früheste Vogel fängt den dicksten Wurm", d.h. die Firma, die die Domain auch registriert hat, darf sie meist auch behalten. Das gilt jedoch nur dann, wenn hier nicht ein Konflikt mit einer bekannten oder berühmten Marke vorliegt.

Ein berühmtes Beispiel ist hier der Rechtsstreit zwischen Erich Krupp und der Firma Krupp um die Domain krupp.de. Im Endeffekt wurde die Domain der Firma zugesprochen, weil der Firmenname so bekannt ist, dass ein Anwender, der "krupp.de" eingibt, dort auf jeden Fall die Internet-Präsenz der Firma zu finden erwartet.

Erlaubte Inhalte

Grundsätzlich gilt: alles ist erlaubt, was nicht verboten ist. Dabei sollte man sich aber nicht nur nach der geltenden Rechtslage richten, sondern auch danach, was in dem Vertrag steht, den man mit seinem Provider geschlossen hat.

U.a. verboten ist es,

  • kinderpornographisches Material zu besitzen oder zu verbreiten

  • Tier- und Gewaltpornographie zu verbreiten

  • Pornographie Personen zugänglich zu machen, die jünger als 18 Jahre sind

  • Urheberrechte zu verletzen, also z.B. geschützte MP3-Dateien zum Download bereitzuhalten


Anbieterkennzeichnung

Je nachdem, ob man einen Tele- oder Mediendienst (die Unterscheidung ist oft nicht ganz klar) anbietet, ist man gezwungen, ein Impressum online zu haben oder nicht. Daher können wir nur empfehlen, einfach generell ein Impressum (mit Postadresse u. verantwortlichen Personen) online zu stellen.

Links u. Frames

Grundsätzlich kann man festhalten: wenn ein Hyperlink auf eine andere Homepage kennzeichnend für die eigene Homepage gebraucht wird, liegt ein Verstoß gegen das Markenrecht vor. Das bedeutet in etwa, dass die Links kritisch sind, mit denen man sich selbst einen Vorteil verschaffen möchte, damit also die Leistung des fremden Webmasters für sich selbst ausnutzen möchte.

Deep-Links (also Links, die direkt auf eine Unterseite einer anderen Homepage linken) sind dann kritisch, wenn nicht klar ersichtlich ist, dass die gelinkte Unterseite nicht zum eigenen Angebot gehört.

Das Einblenden fremder Seiten in eigenen Frames ist generell kritisch, daher raten wir davon ab.

Marken in Metatags

Eine zur Promotion gern verwendete Vorgehensweise ist es, einfach bekannte Markennamen (z.B. von Konkurrenten) in die eigenen Meta-Tags einzutragen. Ob das eine kennzeichenmäßige Verwendung ist, ist derzeit noch unklar. Wir empfehlen daher vorerst, von dieser Art der Promotion Abstand zu nehmen.





Autor: Alexander Dilthey | Erstmalig veröffentlicht: 02.02.2001 | Einen Artikel schreiben?

 

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